Sachverständiger Travemünde

Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin  Tatjana Neumann Travemünde

Tatjana Neumann

Bausachverständige und Baugutachterin

Werner-Kock-Straße 6
23554 Lübeck
Tel: 04502 780 98 80
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Qualifikation

  • Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
  • Zertifizierte Immobiliengutachterin DIAZert (LS) – DIN EN ISO/IEC 17024

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Travemünde steht Ihnen Frau Tatjana Neumann als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Frau Tatjana Neumann kann Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Travemünde, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Travemünde kommen bzw. sich nicht in Travemünde auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Travemünde - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Travemünde ist ein Stadtteil der Hansestadt Lübeck im Bundesland Schleswig-Holstein. Als Teil der Ostsee, direkt an der Mündung der Trave in die Lübecker Bucht liegt der Stadtteil Travemünde, ca. 14 km Luftlinie nordöstlich vom Lübecker Zentrum. 

Zu Travemünde gehören vier Stadtbezirke: 

  • Priwall
  • Brothen
  • Ivendorf
  • Teutendorf

Bei den drei letzteren handelt es sich um kleine Dörfer, diese wurden 1935 eingemeindet. 

Das Gebiet Travemünde ist 41,3 Quadratkilometer groß, 13.463 Einwohner lebte Ende 2020 in Travemünde, das entspricht 326 Einwohner je Quadratkilometer. Im Stadtbezirk Alt-Travemünde, der gleichgesetzt mit Travemünde wird, leben die meisten Bewohner. In den drei weiteren Dörfern Brothen, Teutendorf und Ivendorf, die zum Stadtteil gehören, leben nur jeweils zwischen 100 und 300 Einwohner.

Wichtige Anlaufstellen:

Rathaus:

Auf dem Kiekeberg 4
23570 Lübeck

Bauamt:

Mühlendamm 22
23552 Lübeck

Amtsgericht:

Am Burgfeld 7
23568 Lübeck

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